Pfötchentreff-Seevehaus
Kompetenzzentrum für Hunde

Die Rechte der Katze

von Ute Lehmann

1. Das Recht auf ausreichende, der Rasse entsprechende Bewegung
Eine Katze kann nicht in einer winzigen 1-Zimmerwohnung gehalten werden. Temperamentvolle Rassen wie Hauskatzen oder Orientalen benötigen ein Haus mit Garten oder zumindest eine riesige Wohnung mit riesigem Balkon und zahlreichen Klettermöglichkeiten.

Ruhige Rassen wie Perser oder Britisch Kurzhaar brauchen zumindest eine so geräumige Wohnung, die es ihnen erlaubt ein Stück zu rennen und in der auch ihrem Kletterbedürfnis Rechnung getragen wird.

Katzenbild Gastkatze auf Ihrem Lieblingsplatz im Außengehege



2. Das Recht auf täglich mindestens 8 Stunden Gesellschaft
Eine Katze kann nicht allein den ganzen Tag darauf warten, dass ihre berufstätigen Besitzer nach Hause kommen. Wer nicht wenigstens 8 Stunden am Tag zu Hause ist, sollte eine zweite Katze halten.

3. Das Recht auf regelmäßige Sozialkontakte zu Artgenossen
Katzen sind zwar keine direkten Rudeltiere, leben aber in freier Natur gesellig in lockeren Verbänden zusammen. Es ist daher nicht artgerecht eine Katze dauernd als Einzeltier zu halten. Hat die Katze Freigang, so kann sie sich selbst ihre sozialen Kontakte zu Artgenossen suchen. Lebt sie ständig in einer Wohnung, so ist die paarweise Haltung anzustreben, oder ihr sonst in anderer Form der regelmäßige Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen.



4. Das Recht auf Ausleben ihres Beutetriebes
Hat die Katze nicht die Möglichkeit im Freien Mäuse oder zumindest Insekten zu jagen, so müssen die Halter durch entsprechende regelmäßige Spieleinheiten ihren Jagdtrieb befriedigen.

5. Das Recht auf frische Luft
Der regelmäßige Aufenthalt an Sonne und frischer Luft gehört zu den Grundbedürfnissen eines jeden Lebewesens. So kann auch die Katze selbstverständlich nicht ihr Leben ausschließlich im Zimmer fristen. Freigang ist natürlich ideal, aber nur in verkehrsberuhigten Gegenden. Die Grundvoraussetzung für die Haltung ist zumindest ein kleiner Balkon, auf dem Katze frische Luft tanken kann. Fehlt auch ein Balkon, könnte die Katze evtl. von klein auf an den Ausgang mit Brustgeschirr und l a n g e r Leine gewöhnt werden. Dies ist aber auch nur in ruhigen und vor allem sehr grünen Gegenden angebracht.

6. Das Recht auf artgerechte Ernährung
Entgegen der Meinung einiger Tierärzte kann eine Katze nicht ausschließlich von Dosen- und Trockenfutter leben. Jedem Zootierpfleger ist bekannt, dass eine Wildkatze, nur mit Fertigfutter ernährt, in kürzester Zeit krank wird. Der physische Unterschied zwischen Wildkatze und Hauskatze ist nicht sonderlich groß. Daher benötigt auch unsere Katze regelmäßig frisches - rohes – Fleisch Fisch, Gelflügel, Kaninchen und Wild sind als Futter bestens geeignet.

Auch sollte die Katze regelmäßig Knochen z. B. in Form von Hähnchenflügeln oder -Hälsen erhalten. Geflügelknochen splittern nämlich nur, wenn sie gekocht werden, nicht in roher Form. Schließlich frisst die Katze ja ihre erbeuteten Vögel auch mit Knochen. Beobachten Sie einmal den Appetit und die Lebensfreude Ihrer Katze beim Fressen von Hähnchenflügeln.



7. Das Recht darauf täglich Gras zu fressen
Das regelmäßige Fressen von Gras gehört zu den Grundbedürfnissen einer Katze.
Jede noch so gut gemeinte industriell hergestellte Paste, kann ihr das nicht ersetzen.
Nichts ist einfacher, als eine Schale mit Gras auf dem Balkon bereitzuhalten.

8. Das Recht auf Leben
Eigentlich wohl selbstverständlich oder? Leider nicht für alle Mitmenschen.
Eine Katze einschläfern zu lassen, weil sie unsauber oder einfach lästig
geworden ist, muss aus ethischen Gründen strikt abgelehnt werden.